Baumfällung in Flöha –
schnell, sicher und sauber
Ob abgestorbene Fichte, zu groß gewordener Hausbaum oder Sturmschaden:
Wir fällen Bäume in Flöha, Plaue und Gückelsberg fachgerecht, sauber und ohne Risiko für Haus, Zaun oder Nachbargrundstück. Als Inhaber mit FLL-Zertifizierung und eigenem Maschinenpark erledigen wir alles aus einer Hand – von der Fällung über das Stubbenfräsen bis zur vollständigen Entsorgung.
Warum Kunden uns vertrauen:
Schnell, effizient und zuverlässig - Inhabergeführt
für eine reibungslose und termingerechte Umsetzung. Schnelle Reaktion, persönliche Verantwortung und ein junges dynamisches Team.
Inhaber Lukas Fröhner ist immer direkt ansprechbar: 0174/1989490
Echter Vollanbieter
Baum und GaLa-Bau aus einer Hand. Ein Ansprechpartner für Ihr Grundstück - keine Schnittstellenprobleme
Unsere langjährige Erfahrung sorgt für sichere Abläufe, die richtige Technik und die bestmögliche Ausführung.
Eigener Maschinenpark
Baumstubbenfräse, Raupenhäcksler, Anhängerhäcksler, 2 Minibagger, Teleskoplader, 7,5t LKW - alles in Eigenregie.
Keine Wartezeit auf Subunternehmer.
Lukas Fröhner ist FLL - zertifizierter Baumkontrolleur
nach den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) - für sichere Bäume und den Schutz Ihres Grundstückes.

Brauche ich in Flöha eine Fällgenehmigung?
Leistungen rund um die Fällung
Baumfällung in Seilklettertechnik
Wo kein Kran hinkommt, klettern wir. In engen Gärten, zwischen Haus und Nachbargrenze oder an Hanglagen bauen wir den Baum kontrolliert Stück für Stück ab – ohne Flurschaden und ohne dass etwas unkontrolliert fällt.
Konventionelle Fällung
Steht genug Platz zur Verfügung, fällen wir den Baum in einem Zug. Das ist die schnellste und günstigste Variante.
Stubbenfräsen / Wurzelstockentfernung
Der verbleibende Stumpf wird bis unter die Grasnarbe weggefräst – die Fläche ist danach sofort wieder nutzbar für Rasen, Beet oder Pflaster.
Rodung und Grundstücksfreiräumung
Verwilderte Grundstücke, Baugrundstücke oder zugewachsene Grenzstreifen räumen wir komplett frei – inklusive Wurzelwerk und Abtransport.
Häckseln, Abtransport und Entsorgung
Das anfallende Material wird direkt vor Ort gehäckselt und abgefahren. Auf Wunsch bleibt das Hackgut als Mulch bei Ihnen – das spart Entsorgungskosten.
Sturmschaden- und Notfalleinsätze Wenn ein Baum auf Dach, Zaun oder Straße liegt, zählt jede Stunde. Rufen Sie an – wir kommen kurzfristig.
Weitere Leistungen in Flöha
Wir sind nicht nur für Fällungen da. In Flöha und Umgebung übernehmen wir alle Arbeiten rund um Baum und Grundstück:
Kronenpflege, Auslichtung, Totholzentfernung und Kronensicherung erhalten die Vitalität Ihrer Bäume und beugen Astbruch vor. Oft ist ein fachgerechter Schnitt die bessere Alternative zur Fällung – wir sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.
FLL-zertifizierte Baumkontrolle und Verkehrssicherungspflicht
Als Eigentümer haften Sie, wenn ein Ast auf einen Passanten oder ein parkendes Auto fällt. Unsere FLL-zertifizierte Baumkontrolle dokumentiert den Zustand Ihrer Bäume rechtssicher – für Privatgrundstücke ebenso wie für Hausverwaltungen, Wohnungsgenossenschaften und Kommunen.
BaumKonzept Pro – digitales Baumkataster
Für größere Baumbestände: ein digitales Baumkataster mit Kontroll- und Fristenmatrix, das Ihre Verkehrssicherungspflicht lückenlos dokumentiert. Sie erhalten einen prüffähigen Bericht pro Objekt – planbar, nachvollziehbar und im Schadensfall belastbar.
Form- und Pflegeschnitt an Hecken, Sträuchern und Gehölzstreifen – ganzjährig, soweit der Artenschutz es zulässt.
Pflasterarbeiten, Natursteinmauerbau, Zaunbau, Mähkanten und die Gestaltung kompletter Außenanlagen. Wenn nach der Fällung eine neue Fläche entsteht, gestalten wir sie gleich mit.
Gartenpflege und Grundstücksbetreuung
Rasen- und Beetpflege, Winterdienst und laufende Hausmeisterleistungen – auf Wunsch als dauerhafte Betreuung.
Ob Sie in Flöha eine Genehmigung brauchen, hängt vom Baum und vom Standort ab – und die Regelungen ändern sich gelegentlich.
Zwei Punkte gelten unabhängig von der kommunalen Regelung:
Vogelschutzfrist: Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume vom 1. März bis 30. September nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten werden. Ausgenommen sind Pflegeschnitte und Gefahrenabwehr. Die reguläre Fällsaison ist Oktober bis Februar.
Artenschutz: Brütende Vögel, Fledermausquartiere oder Spechthöhlen im Stamm verhindern eine Fällung immer – auch außerhalb der Schutzfrist. Wir prüfen das bei der kostenlosen Besichtigung.
Sie müssen sich also nicht selbst durch Satzungen arbeiten.
Rufen Sie an, beschreiben Sie den Baum – wir sagen Ihnen, was geht.
